herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter.
Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.
Öffentlicher und geschlossener Bereich
Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen.
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Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!
zu eurer Erbauung und Vorwarnung vor unerfreulichen Abmahnungen:
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat im Januar 2016 entschieden, dass Ärzte nicht damit werben dürfen, dass eine von ihnen angebotene Magnetfeldtherapie "die Selbstheilung des Körpers aktiviert und Schmerzen lindert".
Zur Begründung führt das OLG an, dass "eine therapeutische Wirksamkeit dieser Therapie wissenschaftlich nicht belegt" sei und die Werbeangabe mit der therapeutischen Wirksamkeit daher "irreführend und somit unzulässig" sei (Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz und das UWG).
Diese Bewertung der angesprochenen Werbeaussage durch Ärzte gilt gleichermaßen auch für Heilpraktiker.
Wichtig: Infolge der grundsätzlichen Therapiefreiheit für Heilpraktiker ist eine Magnetfeldtherapie in der Praxis möglich, nur die öffentliche Werbung mit deren Therapiewirksamkeit ist mit dem Abmahnrisiko belastet.