Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 3 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Schritt-für-Schritt-Vorgehen zur Anmeldung für die Prüfung
#1
Wie geht man vor, wenn man sich für die Prüfung anmelden möchte?

1. Ermitteln Sie das für Sie zuständige Gesundheitsamt. Dies erfahren Sie, indem Sie einfach bei Ihrem Gesundheitsamt am Ort oder Landkreis anrufen und fragen, welches Gesundheitsamt für Ihre Heilpraktiker-Überprüfung zuständig ist.
Grundsätzlich setzen die jeweiligen Zulassungsstellen voraus, dass Sie entweder Ihren ersten oder zumindest zweiten Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich der Zulassungsstelle haben oder objektiv nachvollziehbar darlegen, dass Sie in deren Zuständigkeitsbereich nach Erteilung der HP-Erlaubnis eine HP-Praxis eröffnen und betreiben wollen. Bitte beachten Sie hierzu auch den Thread "Örtliche Zuständigkeit".

2. Da die Gesundheitsämter den Landratsämtern unterstellt sind, richten Sie Ihren Antrag an das zuständige Landratsamt – Gesundheitsamt.

Ihren Antrag können Sie in etwa so formulieren:

An das Landratsamt/Ordnungsamt
Straße
PLZ + Ort


Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
hiermit beantrage ich die Erlaubnis zum Ausüben der Heilkunde gemäß dem Heilpraktikergesetz. Bitte teilen Sie mir mit, welche Unterlagen ich im Einzelnen vorlegen muss, damit meinem Antrag stattgegeben werden kann.

Hochachtungsvoll
            (Unterschrift)


3. Nun warten Sie ab, was Ihnen das Landratsamt mitteilt, welche Unterlagen benötigt werden. Da gibt es gewisse Unterschiede, was von den einzelnen Ämtern verlangt wird.

Das Landratsamt/Ordnungsamt wird Ihnen mitteilen, dass es in jedem Fall die folgenden Unterlagen benötigt, um Ihrem Antrag stattgeben zu können:

1. Geburtsurkunde als Nachweis, dass Sie mindestens 25 Jahre alt sind.
2. Letztes Schulzeugnis als Nachweis, dass mindestens abgeschlossene Volksschulbildung vorliegt.
3. Polizeiliches Führungszeugnis als Nachweis, dass Sie sittlich zuverlässig sind. Ihr polizeiliches Führungszeugnis können Sie bei dem für Sie zuständigen Ordnungsamt beantragen. Bitte beachten Sie, dass die meisten Landratsämter verlangen, dass das polizeiliche Führungszeugnis beim Ablegen der Überprüfung nicht älter als drei Monate ist. 
4. Ein ärztliches Attest, um Ihre gesundheitliche Eignung nachzuweisen. 
5. Eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt, dass Sie keine Gefahr für die Volksgesundheit darstellen. Dass Sie keine „Gefahr für die Volksgesundheit“ sind, bescheinigt Ihnen das Gesundheitsamt nur, wenn Sie zuvor eine Überprüfung bestanden haben.

Je nachdem in welchen Bundesland Sie leben, wird man von Ihnen eventuell auch noch verlangen:
 kurz gefasster Lebenslauf
 Erklärung, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren gegen Sie läuft
 Angabe, ob bereits früher eine Erlaubnis erteilt wurde, die Ihnen wieder entzogen wurde

Sinnvoll ist es auch, wenn Sie sich bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt auf der entsprechenden Homepage einklicken. Die Gesundheitsämter stellen detaillierte Informationen für die Erlaubniserteilung bereit. Sie können dann Ihren Antrag stellen und gleich die erforderlichen Unterlagen beilegen.
Die entsprechenden Links zu den Gesundheitsämtern finden Sie hier demnächst, wir sind gerade dabei, sie geordnet nach Bundesländern, zusammenzustellen.
Antworten Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
  Tipps für die mündliche Prüfung Isolde Richter 4 7.165 22.10.2019, 07:57
Letzter Beitrag: Isolde Richter
  Prüfungstermin verschieben und wann bin ich bereit zur Prüfung sunnyeve 1 2.544 11.04.2019, 16:51
Letzter Beitrag: Birgit Ma
  Termin Tausch mündliche Prüfung danielpo 0 2.465 27.10.2017, 11:25
Letzter Beitrag: danielpo
  Rechtzeitig zur Prüfung anmelden! Sabine2204 33 15.550 13.06.2017, 15:52
Letzter Beitrag: hupfball
Exclamation Gelbfieberausbruch - mündliche Prüfung Gesi 5 5.166 07.05.2016, 16:38
Letzter Beitrag: Michaela-Alexandra

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: