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Webinar Sachkundenachweis
#1
Ich werde immer wieder gefragt, wer denn nun genau das
Webinar Sachkundenachweis, Start Fr 29.4.16 um 19:45 Uhr

benötigt. Dieses Webinar bereitet euch optimal auf die Prüfung der IHK (Industrie- und Handelskammer) vor.

Deshalb hier nochmals die Auflistung! Ihr benötigt einen Sachkundenachweis

1. wenn ihr mit freiverkäuflichen Arzneimitteln und Kräutern handeln möchtet, also dem Patienten z.B. einen bestimmten Tee in Kräuterform mitgeben möchtet oder ihm Propulis oder Geleé Royal verkaufen möchte.
2. Tierheilpraktiker müssen in einigen Bundesländern ihre Praxiseröffnung beim zuständigen Veterinäramt anmelden. Dabei wird teilweise dieser Sachkundenachweis verlangt.

Nahrungsmittelergänzungen und Bachblüten gelten als Lebensmittel und für deren Abgabe wird KEIN Sachkundenachweis benötigt.
 
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#2
Das Seminar könnte euch aber auch Spass machen, wenn ihr wissen wollt, was ihr im Laden selber kaufen könnt für eure Gesundheit. Wir schauen zusammen was es für freiverkäufliche Arzneimittel gibt und wie ihr die einsetzen könnt.
Wir schauen auch warum man manches nur in der Apotheke bekommt, obwohl man doch kein Rezept dafür braucht.

Und ich finde es macht total Spass mit den getrockneten Teedrogen zu arbeiten und heraus zu finden was es ist, wozu man es braucht und welche Inhaltstoffe drin sind. Da es 40 Drogen sind, wisst ihr nachher auch für den Hausgebrauch über diese Teedrogen prima Bescheid und könnt eure Lieben versorgen. Wer dann weiter neugierig geworden ist hinsichtlich der Phytotherapie, der kann dann ja wunderbar bei Silke und Steffi einsteigen und dort in die Tiefe gehen.

Man muss ja keine Prüfung vor der IHK machen, wenn man nicht will. Allerdings versichere ich euch das ihr alles an Wissen habt, nach dem Webinar, was ihr brauchen würdet, um die Prüfung erfolgreich abzulegen.  Big Grin

Kurz anmerken möchte ich noch, weil dies immer wieder zu Missverständnissen führt:
ihr dürft auch mit diesem "Kräuterschein", wie er auch manchmal genannt wird, keine Mischungen herstellen. Also wir dürfen auch mit dem Sachkundenachweis keine Teemischung in der eigenen Praxis herstellen. Dies würde unter "Herstellen von Arzneimitteln" fallen und das ist gesetzlich genau geregelt, wer das darf und wer nicht (was wir auch in dem Webinar genau besprechen).

Ich freue mich wenn ich euch vielleicht im April begrüssen darf. Gern könnt ihr hier auch Fragen dazu einstellen.
LG Gini
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten  Wink 
(Zitat: Michael A. Denck)
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#3
(16.03.2016, 05:51)Liebe Gini, ich bin Bachblüten-Beraterin und auch Kräuterpädagogin.... meine Frage: Wird dieses Webinar dann bei der IHK auch anerkannt als Vorbereitung - bzw.  könnte ich bei Dir hier die Kenntnisse erwerben und dann bei der IHK   NUR   die Prüfung ablegen?   Und wie lange kann ich dann mit der Prüfung warten?   Fragen über Fragen.... und ich wäre soooo interessiert daran... lg Annett schrieb: Das Seminar könnte euch aber auch Spass machen, wenn ihr wissen wollt, was ihr im Laden selber kaufen könnt für eure Gesundheit. Wir schauen zusammen was es für freiverkäufliche Arzneimittel gibt und wie ihr die einsetzen könnt.
Wir schauen auch warum man manches nur in der Apotheke bekommt, obwohl man doch kein Rezept dafür braucht.

Und ich finde es macht total Spass mit den getrockneten Teedrogen zu arbeiten und heraus zu finden was es ist, wozu man es braucht und welche Inhaltstoffe drin sind. Da es 40 Drogen sind, wisst ihr nachher auch für den Hausgebrauch über diese Teedrogen prima Bescheid und könnt eure Lieben versorgen. Wer dann weiter neugierig geworden ist hinsichtlich der Phytotherapie, der kann dann ja wunderbar bei Silke und Steffi einsteigen und dort in die Tiefe gehen.

Man muss ja keine Prüfung vor der IHK machen, wenn man nicht will. Allerdings versichere ich euch das ihr alles an Wissen habt, nach dem Webinar, was ihr brauchen würdet, um die Prüfung erfolgreich abzulegen.  Big Grin

Kurz anmerken möchte ich noch, weil dies immer wieder zu Missverständnissen führt:
ihr dürft auch mit diesem "Kräuterschein", wie er auch manchmal genannt wird, keine Mischungen herstellen. Also wir dürfen auch mit dem Sachkundenachweis keine Teemischung in der eigenen Praxis herstellen. Dies würde unter "Herstellen von Arzneimitteln" fallen und das ist gesetzlich genau geregelt, wer das darf und wer nicht (was wir auch in dem Webinar genau besprechen).

Ich freue mich wenn ich euch vielleicht im April begrüssen darf. Gern könnt ihr hier auch Fragen dazu einstellen.
LG Gini
Es gibt 3 Wege sein Ziel zu erreichen: Den Richtigen, den Falschen oder den Eigenen!Heart
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#4
Liebe Annett,

man braucht keinen Nachweis, wo und wie Du Deine Kenntnisse erworben hast. Wenn Du es schaffst, kannst Du Dich auch ganz alleine auf die Prüfung vorbereiten und dann zur Prüfung gehen. In meinem Webinar bereite ich nur alles schon so fix und fertig für euch auf, dass ihr genau wisst worauf ihr achten müsst und was gefragt wird. Du kannst also danach auf jeden Fall ganz relaxt in die Prüfung gehen, wenn Du die Kenntnisse, die ich euch vermittele entsprechend geübt hast ;-)

Wie lange Du dann warten magst, bist Du Dich anmeldest zur Prüfung, ist ganz Dir überlassen. Manche IHKs geben Zeiten fest vor, andere schauen, wenn sich genügend Interessierte melden, dass sie eine Prüfung bereit stellen. Je nachdem, wo Du hingehen möchtest oder welche IHK für Dich zuständig ist, ist dies dann halt unterschiedlich. Falls Du teilnehmen magst und mir dann Bescheid gibst, wo Du herkommst, kann ich das alles auch gerne für Dich in Erfahrung bringen.
Sollten noch Fragen offen sein, bitte meld Dich einfach.

LG Gini
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten  Wink 
(Zitat: Michael A. Denck)
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#5
Liebe Gini, Danke für Deine schnelle Auskunft... ich überlege es mir über die Feiertage noch einmal - bzw. vielleicht hab ich ja Glück und habe Erfolg beim Gewinnspiel..... 
schöne Ostern lg Annett
Es gibt 3 Wege sein Ziel zu erreichen: Den Richtigen, den Falschen oder den Eigenen!Heart
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