Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 1 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
HPP-Zulassung-Anforderungen durch Gesundheitsamt
#1
Hallo miteinander,

wieder einmal erreichte die Schule eine bestürzte Anfrage zur HPP-Überprüfung durch das Gesundheitsamt. So werden für die Kenntnisüberprüfung auch auch Kenntnisse in "einer Therapiemethode", "d.h. ein Therapiekonzept, die Therapieerfahrungen und Supervision etc." gefordert. Auch fordere das Gesundheitsamt, "dass die Ausbildung einen Zeitraum von mind. 2 Jahren umfassen" müsse.

Diese Befürchtungen gründen sich auf den "Informationsblättern zur Erteilung der Erlaubnis zur Berufsmäßige Ausübung der der Heilkunde...." der zuständigen Landratsämter in BW, die auch nach Aussage der Landratsämter leider missverständlich formuliert sind.

Diese Informationsblätter (abrufbar im Internet z.B. Landratsamt Heilbronn) übernehmen hierbei die Formulierung des Sozialministeriums BW in der "HeilpraktikerVerwaltungsvorschrift", wo die Inhalte der Kenntnisüberprüfung detailliert aufgeführt werden.

Hier heißt es unter 6.2 für die "Auf die Psychotherapie beschränkte Erlaubnis:
- Die Befähigung erfordert grundlegende Kenntnisse in einem Psychotherapieverfahren, dessen Ausbildung folgenden Kriterien genügt: ...". Hier werden dann all die Kriterien, die in der o.g. Anfrage geschildert werden, aufgeführt; aber nur zur Beschreibung, was denn unter dem einen - anerkannten und auch von den Kassen bezahlten - Psychotherapieverfahren, für das "Grundkenntnisse" gefordert werden, zu verstehen ist.

Keinesfalls stellen diese Kriterien (für ein anerkanntes Psychotherapieverfahren) Anforderungen für die Ausbildung eines HPP-Anwärters dar, die dieser in der Zulassungsüberprüfung vorzuweisen hat.

Generell gilt daher für die HPP-Zulassungsüberprüfung, dass bei der Überprüfung durch das Gesundheitsamt" und bei der Antragstellung hierzu  gerade keine Ausbildungsnachweise erforderlich sind (wenngleich irgendwelche Nachweise von Aus- oder Fortbildungen oder einschlägige Tätigkeiten natürlich förderlich sind).
Die Überprüfung erstreckt sich aber auch auf die Befähigung, als HPP tätig zu werden, d.h. ein anerkanntes Psychotherapie-verfahren gut im Griff zu haben (ohne Ausbildungsnachweis, denn der HPP ist gerade kein staatlich geregelter Ausbildungsberuf!).

Mit ganz lieben Grüßen

Horst




.
Antworten Zitieren
#2
Danke für die Klärung, Horst!
Ich muss gestehen, ich war auch recht erschrocken.
Beim Gesundheitsamt Freiburg geht es noch weiter. 
Dort werden 40 Stunden Selbsterfahrung und Supervision verlangt.

Ist das noch missverständlich oder nicht schon absichtlich irreführend? ?
Antworten Zitieren
#3
Hallo Christine, hallo miteinander,

also die Rechtslage, wie auch die offiziellen Anforderungen des Landratsamtes BHSW an die Zulassungsanforderungen zur HPP-Überprüfung haben sich nach meiner Stellungnahme von 2015 nicht geändert. Die dortige Formulierung (klaro, von einem Juristen formuliert) ist leider nicht unmittelbar für Laien verständlich, aber trotzdem eindeutig.

Zu Deiner Frage: Gehen wir freundlicherweise einfach von "missverständlich" aus. Also: Keine Panik!

Ganz liebe Grüße 
Horst
Antworten Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
  Eigenbluttherapie durch Heilpraktiker Horst 6 2.331 24.06.2023, 07:50
Letzter Beitrag: Isolde Richter
  Schnelltests zu Covid und Aids durch Heilpraktiker Horst 0 1.196 27.07.2021, 15:10
Letzter Beitrag: Horst
  In-Vitro-Schnelltest auf HIV, Hepatitis-C, Treponema pallidum durch HP Horst 1 2.066 18.02.2020, 19:12
Letzter Beitrag: Gini
Question HPP Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt! KathrinPohlmann 1 1.888 03.11.2019, 14:48
Letzter Beitrag: Chania
  Prüfung Gesundheitsamt Bella7 1 2.095 14.08.2019, 16:12
Letzter Beitrag: Isolde Richter

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: