Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Sachkundenachweis freiverkäufliche Arzneimittel
#1
Hat jemand von euch die IHK-Prüfung "Sachkundenachweis freiverkäufliche Arzneimittel" gemacht?

Bzw. kann mir jemand sagen, ob mittels dieses Nachweis ich berechtigt bin, den Patienten bei Bedarf auch Globuli mit nach Hause zu geben?

Lt. Gesetz darf ich nur in der Praxis dem Patienten z.B. Globuli oder Bachblüten verabreichen, ihm aber nicht mit nach Hause geben. Nun hatte ich mir überlegt, durch den Sachkundenachweis evtl. die Legitimation zu erhalten.

Kann jemand was dazu sagen?
LG, Anja

Wenn dich jemand verletzt, bleibe ruhig und lächle. Karma regelt das schon  Rolleyes
Antworten Zitieren
#2
Hallo Anja,

meines Wissens nach ist der Sachkundenachweis nur für freiverkäufliche Arzneimittel, nicht jedoch für apothekenpflichtige Arzneimittel. Dabei geht es um die Arzneimittel, die du im Supermarkt, Drogeriemarkt oder anderem Einzelhandel wie Teefachgeschäften und Kräuterhandlungen kaufen kannst, zB Heilkräuter, Hustensaft oder Spirulina-Tabletten (...und was noch so alles in den Regalen der Läden etc. steht).

Dieser Sachkundenachweis ist also für den Einzelhandel, nicht für den Heilpraktiker Undecided

Liebe Grüße

Doris
Antworten Zitieren
#3
Ich habe den Sachkundenachweis gemacht,als och damals im Dorgeriemarkt gearbeitet habe. Undzwar aus dem Grund,den Doris schon genannt hat,damit ich die dort freiverkäuflichen Medikamente verkaufen darf.

Evtl erkundigst du dich mal dirket bei der IHK.Die müssten dir das eigentlich sagen können
Liebe Grüße
PetraSmile

..................................
Erfolg hat drei Buchstaben :TUN (Goethe)

Antworten Zitieren
#4
Hallo,

frag doch sicherheitshalber bei HP-Verband nach....
Und gaaanz  bald aus Deutschland..  

Liebe Grüße Heart

Susanne   Smile

www.beratungspraxis-kleeblatt.de
www.ich-will-gesundheit.de
www.susanne-hottendorff.com
Antworten Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: