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(23.09.2014, 19:08)Thersom1988 schrieb: Habe auch gerade diesen hochinteressanten Thread gefunden und hier einige sehr wichtige Informationen entnommen.
Ich bin auch noch am Anfang und da sind solche sehr wichtigen Hintergrundinfos echt wichtig. Danke
(23.09.2014, 20:00)Yvonne Herwegen schrieb: Ich, gelernte Bankkauffrau als solche tätig, hab übrigens die Kosten als Werbungskosten angesetzt, weil es meine Fortbildung zum kommenden Beruf ist. FA hat es akzeptiert... Wichtig ist hierbei auf die Formulierung FORTbildung zu achten.
(03.06.2015, 16:46)Schattenwölfin schrieb: Hallo,
ich bin Krankenschwester in der Psychiatrie und mach jetzt den HPP bei euch
Wenn ich richtig verstanden habe, kann ich das Fernstudium dann als Werbungskosten angeben, weil ich die Inhalte ja gut für meinen Beruf nutzen kann. Gibt es Vor- oder Nachteile ob ich als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetze? Weiß das jemand?
Und wie sieht es dann aus mit Kursen zur Prüfungsvorbereitung vor dem Gesundheitsamt, bzw. die Ausgaben für die Überprüfung beim Gesundheitsamt aus, kann man die auch als Werbungskosten angeben?
Herzliche Grüße
Sandra
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Hallo liebe Sandra,
bezüglich Werbungskosten und Sonderausgaben habe ich ja schon einiges angemerkt.
Aber in der Praxis ist dies tatsächlich immer schwierig zu unterscheiden.
Ich würde dich auf die Schiene "Werbungskosten" einstufen. Aber das ist lediglich meine persönliche Meinung!
Ich würde - um mich abzusichern, einfach vorab mal beim Finanzamt anrufen und mich erkundigen.
Und bitte nicht abwimmeln lassen, sollte ein Widerspruch bei der Steuer erfolgen.
Ich habe schon oft gehört, dass es immer wieder mal wieder abgelehnt wird. Nach Widerspruch ging es plötzlich.
Ich denke, dass kommt ganz auf den Sachbearbeiter an.
Also hartnäckig bleiben.