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Rechtsschutzversicherung für die Praxis
#13
Hallo Zusammen,

herzlichen Dank für Eure Infos. So, nun habe ich mit der Conti gesprochen-ist alles etwas kompliziert und man kann den Eindruck generell bekommen, dass man "Schwein" haben muss, die richtige Versicherung/geeigneten Baustein zu haben.

Der erweiterte Rechtschutz greift nur in einem Strafverfahren gegen Euch. Wenn man, wie ich, in ein Zivilverfahren reinschlittert wird der erweiterte Rechtschutz bei der Conti nicht greifen.

Auch, wenn ein Rechtschutz mit sämtlichen Bausteinen teuer ist, so würde ich nach heutigem Stand einen abschließen. Ich mach's zum Verständnis anschaulich.

Ich habe ein Gerät erworben, der Geschäftsführer= Lieferant, hat auf den zustande kommenden Kaufvertrag eine Rücktrittoption (während einer gewissen Frist) schriftlich fixiert und mündlich zugesagt. Die Zahlung lief über ein separates Leasingunternehmen.
1. Das Unternehmen sagte mir kurz nach Erhalt der Unterschrift, dass es als Freiberufler nicht die Möglichkeit einer Kündigung gibt.
2. Das Leasingunternehmen hat in seinen vielen AGB's stehen, dass Drittvereinbarungen nicht gelten.
3. Irgendwann kommt heraus, dass mein "neues" und teuer erwobenes Gerät, keines ist und bei einer Kollegin zuvor in Gebrauch war. Dies konnte man anhand der eingetragenen Seriennummer (wird nur einmal pro Gerät vergeben) im Leasingvertrag ersehen. -Dies habe ich heraus bekommen, als ich den Karton mal genau angeschaut und einen abgerissenen Paketaufkleber gefunden und anschließend recherchiert habe.

Das Unternehmen bzw. der damalige Geschäftsführer hat mich arglistig getäuscht, viele versprochene Bestandteile des Vertrages wurden ebenfalls nicht eingehalten. Ich habe eine Strafanzeige aufgegeben und gehofft, dass die Staatsanwaltschaft auch den Verdacht eines Betruges äussert. Das war auch so und so wurde eine Anklage gegen den ehem. Geschäftsführer erhoben. Mit seinem Nichterscheinen hat sich der Prozess fast zwei Jahre in die Länge gezogen, er wurde in 1. Instanz schuldig gesprochen und er hat nun Berufung eingelegt, was das Ganze wieder künstlich in die Länge zieht.

Mein Anwalt hat versucht den Vertrag bei der Leasingfirma anzufechten, weil Betrug vorliegt und veranlasst die Zahlung einzustellen. Letzten Endes ging es vor Gericht, der Richter bat uns eine Einigung zu erwirken, alles andere würde für mich teuer werden.
Das Absurde ist, das Gericht bestätigt das ich Opfer eines Betruges geworden bin und nichts für die Umstände kann ABER, die Leasingfirma kann man nicht für die Betrügerei des Lieferanten verantworten und so muss ich zahlen (Gerät, Zinsen, Gerichtskosten, Anwälte) und das nicht zu knapp.
Sagen wir's so, damit kann man einen guten Mittelklassewagen finanzieren.
Es besteht die Möglichkeit meinen entstandenen Schaden, in einem Regressverfahren, bei Gericht einen "Titel" zu erwirken. Aber, auch das muss ich erst einmal bezahlen und ob dann Geld für mich da ist bzw. der Lieferant seine Schuld bezahlt, steht eher in den Sternen. Wenn man Pech hat ist alles bei Seite geschafft und der Gerichtsvollzieher kommt mit leeren Händen zurück, was auch wieder kostet.

Übrigens wurde der werte Herr erst einmal auf Bewährung verurteilt.....Von Kollegen höre ich, dass dieser ab und zu Geräte verkauft. Leider kann ich hier keine Namen nennen. Aber, wenn das Verfahren in 2. Instanz durch ist, versuche ich an die Verbände zu gehen. Damit Kollegen in Zukunft geschützt sind.

Also, lest jeden Absatz durch! Besser noch, falls ihr auf einen Rechtschutz verzichten wollt/müsst, investiert das Geld einer Rechtsberatung bevor der Vertrag unterschrieben wird und lasst diesen überprüfen.
Ich habe mich vor dem Kauf bei div.Kollegen informiert (wie sie diese Firma finden und ob sie zufrieden sind) auf deren Aussage verlassen. Die schriftliche Fixierung des Lieferanten im Kaufvertrag gab mir erst einmal eine Sicherheit.
Es hat nichts genützt und nun stehe ich da. Am Rande meiner Praxisexistenz und ruder munter um nicht unterzugehen. Denn die Praxis ist mein Herzenswunsch und meine Berufung.

Es ist schon makaber wenn das Gericht mir sagt, sie sind ein unschuldiges Opfer des Betruges doch es muss gezahlt werden. Andererseits wird der Betrüger auf Bewährung verurteilt und ich kann meinem Geld hinterher laufen. Last but not least, das Gerät habe ich zurück gegeben, weil es sich in meiner Praxis nicht amortisiert und die Zahleinigung wäre noch teurer geworden.

Also, schützt Euch! Emotionales Rechtsempfinden bedeutet noch lange nicht, dass es sich mit dem juristischen Rechtsempfinden deckt.
Alles Liebe!
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Rechtsschutzversicherung für die Praxis - von Calendula - 23.03.2013, 18:07

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