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Fehler im Skript
#1
Liebe TN des Kurses,

leider ist mir ein dicker Fehler unterlaufen und ich habe den Satz 2 des IfSG hinsichtlich SSPE als auch meldepflichtig für uns HPs eingestuft.
Das ist nicht der Fall! Nur Ärzte müssen die SSPE melden.

Satz 2

Zitat:(2) Dem Gesundheitsamt ist über die Meldung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe i hinaus zu melden, wenn Personen an einer subakuten sklerosierenden Panenzephalitis infolge einer Maserninfektion erkranken oder versterben. Dem Gesundheitsamt ist über die Meldung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a Buchstabe a hinaus zu melden, wenn Personen, die an einer behandlungsbedürftigen Lungentuberkulose erkrankt sind, eine Behandlung verweigern oder abbrechen. Die Meldung nach den Sätzen 1 und 2 hat gemäß § 8 Absatz 1 Nummer 1, § 9 Absatz 1 und 3 Satz 1 oder 3 zu erfolgen.


Es tut mir echt wahnsinnig leid und ich kann mich nur zerknirscht entschuldigen.
Traurige Grüße Gini
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten  Wink 
(Zitat: Michael A. Denck)
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Nachrichten in diesem Thema
Fehler im Skript - von Gini - 21.10.2020, 17:26
RE: Fehler im Skript - von Isolde Richter - 21.10.2020, 18:41

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  Zur Ergänzung für das Skript - wer mag Gini 0 1.008 13.11.2020, 09:27
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