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Lieber Jorik, unser Jurist Horst ist noch knapp 2 Wochen in Urlaub. Deshalb antworte ich dir.
Zu Punkt 1: Am besten du setzt dich mit der Firma in Verbindung und lässt dich dort beraten, denn die wissen das mit Sicherheit, wie das zu versteuern ist.
Übrigens wird es in der Regel von den HP-Verbänden als problematisch angesehen, wenn man in/über die Praxis etwas verkauft, von dem man dann einen Gewinn hat. Es könnte einem dazu verleiten, dass man geneigt ist, das Produkt zu verordnen, damit man die Provision bekommt. Anders verhält es sich, wenn es so ist, wie ich dich verstanden haben, dass du zuerst ein Produkt entdeckt hast, für das du „brennst“ und damit du es therapeutisch einsetzen kannst, den HP machst, damit du die Heilkunde ausüben darfst.
Zu Punkt 2: Da wurde schon richtig darauf hingewiesen, dass das unter die USt fällt und du riskierst, dass du auch für die Praxis USt zahlen musst. Am sichersten ist es, wenn der Shop nicht nur räumlich getrennt ist, sondern auch von einer anderen Person betrieben wird. Das kann durchaus ein Freund/Ehepartner sein und der Shop so als *Partnershop* betrieben werden.