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10.07.2020, 09:52 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.07.2020, 14:55 von Isolde Richter.)
Gerade ist uns per Mail eine Frage an unseren lieben Juristen ins Postfach geflattert:
Was darf ich in meiner Praxis als HP verkaufen (incl. Mwst.) und unter welchem Namen kann ich das beim Gewerbeamt deklarieren?
Jetzt kam noch eine neue Mail mit der Zusatzfrage: Also die Frage ist : wenn z.B. eine Yams-Creme an meine Patienten (incl. Mwst) verkaufe - welche Bezeichnung muss ich im Gewerbeantrag hinzufügen (Gewerbeantrag besteht schon). Verkauf von Homöopathischen Hilfsmitteln?, Vertrieb von Kosmetika ?, (ich bin mir unsicher, da ich ja keine Homöopathie verkaufen darf.