Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Zu beachten bei Praxisschließung von Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmer!!
#1
Bitte bedenkt hinsichtlich der eventuellen Schließung eurer Praxis:

1 Ihr schließt eure Praxis - ohne behördliche Anordnung - aus persönlichen Überlegegungen:
z.B. weil ihr Angst vor Ansteckung habt oder weil euch die notwendigen Schutzausrüstungen ausgegangen sind.
In diesem Fall könnt ihr KEINE Entschädigung nach dem IfSG bekommen.
Ihr könnt allerdings ein Darlehen oder einen Kredit beantragen.
Habt ihr Mitarbeiter, so müsst ihr ihnen weiter das Gehalt zahlen, wenn diese arbeitsfähig und arbeitsbereit sind. Ausgefallene Arbeitszeiten müssen auch später nicht nachgearbeitet werden.

2. Ihr schließt eure Praxis auf eine behördliche Anforderung hin:
ihr habt Anspruch auf Entschädigung nach dem IfSG.
Eure Mitarbeiter werden dadurch durch die Verpflichtung zur Arbeitsleistung befreit, da ihnen die Erfüllung der Arbeitsleistung unmöglich ist. Auch hier seid ihr zur Lohnfortzahlung verpflichtet, habt aber einen Erstattungsanspruch gegenüber der zuständigen Behörde. Der Erstattungsanspruch muss innerhalb von 3 Monaten nach Einstellung der verbotenen Tätigkeit oder dem Ende der Quarantäne gestellt werden. Auf Antrag hat die zuständige Behörde dem Arbeitgeber einen Vorschuss zu gewähren.
Habt ihr eine Krankentagegeldversicherung bzw. eine Praxisausfallversicherung, so nehmt mit der Versicherung möglichst bald Kontakt auf.
GLG Isolde
Antworten Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Zu beachten bei Praxisschließung von Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmer!! - von Isolde Richter - 27.03.2020, 09:22

Möglicherweise verwandte Themen…
  Was muss man beachten, wenn man als Berater arbeiten möchte? Isolde Richter 4 3.161 23.07.2018, 19:31
Letzter Beitrag: Claudia Mandera-Kostic

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: