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Meldepflicht und Behandlungsverbot für Corona-Virus (SARS-CoV-2)
#5
Hallo Dilyana,

das IfSG wurde überarbeitet. Schau Dir mal den §6 und den §7 an.
Das was ursprünglich in der Anpassungsverordnung stand, steht nun im Gesetz, also nicht mehr bloss ne Verordnung.

MedelpflichtigeAnpassungsVerordnung vom 18.03.2016 => https://www.gesetze-im-internet.de/ifsgm...00016.html
  • CDI- Infektionen aus der Verordnung §1 stehen jetzt im §6 IfSG unter Punkt 1a
  • Staphylococcus und Co aus der Verordnung §2 stehen jetzt im §7 unter Punkt 52
Desweiteren sind noch ein paar Erreger im §7 dazu gekommen und es  gibt ne neue Verordnung hinsichtlich Corona:
https://www.gesetze-im-internet.de/coronavmeldev/
 dazu hat Horst hier etwas geschrieben: https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/thread-33474-post-351238.html#pid351238

I
ch hoffe das hilft ein wenig?
LG Gini
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten  Wink 
(Zitat: Michael A. Denck)
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Meldepflicht und Behandlungsverbot für Corona-Virus (SARS-CoV-2) - von Gini - 02.03.2020, 10:52

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