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Psych KG Frage zur Unterbringung gegen den Willen
#17
(27.03.2016, 16:16)Anja Flörke schrieb: Dann verstehe ich nicht, wo das Problem liegt... jetzt bin ich wohl zu blöd.

Unterbringung
lt. Psych-KG bei Selbst- und Fremdgefährdung
lt. BGB (Betreuung) bei Selbstfährdung
lt. StGb nach bereits erfolgter Straftat

So steht es im Gesetz.
Falls Deine Vorbereitungsunterlagen was anderes sagen sind sie wohl fehlerhaft.
Ich würde mich auf die originalen Gesetzestexte verlassen!
Liebe Anja,

meine schriftliche Prüfung in Köln steht kurz bevor (übermorgen).
Gilt das obige Zitat noch oder hat sich da für NRW etwas geändert seit 2016?

Hat vielleicht jemand im Forum ein Mindmap für das PsychKG NRW?
Ich wüsste gerne welche Punkte wirklich wichtig sind. Angel

Liebe Grüße,
Alexandra
Heart Herzliche Grüße Heart

Alexandra
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Psych KG Frage zur Unterbringung gegen den Willen - von Alexandra Maria - 12.10.2020, 08:56

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