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(23.09.2015, 11:07)julianespit schrieb: Was für Massagen gibst Du denn?
Entspannungsmassagen darfst Du m.E. auch als HPP anbieten...
Und im Grunde: kann man nicht alles Emtspannungsmassage nennen?
Viele Grüße
Juliane
Meiner Information als HPP in Bayern nach ist diese Auskunft von Juliane korrekt. Sofern die Entspannungsmassage im Rahmen eines Therapie-Behandlungsplans stattfindet und sie nicht "separat" angeboten wird, sondern als "Baustein" in der Therapie, ist sie erlaubt.
Über Möglichkeiten der Abrechnungs-Gestaltung in der HPP-Praxis könnte hierzu folgender Ratgeber hilfreich sein:
Kommentar zum Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker für Psychotherapie, von Ingo Michael Simon.