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Patientenrechtegesetz
#13
(03.12.2018, 07:59)Britta Mann schrieb: Hallo in die Runde!

Nun sind ja dieverse rechtliche Bestimmungen (DSGVO und Behandlungsvertrag) Alltag geworden. Oder doch nicht?
Ich habe zwei Frage:

- wo genau bewahrt ihr die unterzeichneten Papiere auf? Kommen die in einen extra Ordner oder in die Kartei?
- wie handhabt ihr es mit langjährigen Patienten, die die Honorare und das THerapieangebot kennen?

Ich freue mich auf eure Antworten und wünsche eine schöne Adventswoche,
Britta

Hallo Britta,

ja die neuen Bestimmungen sind schon zum Alltag geworden, wobei die Bürokratie immer mehr Zeit im Praxisalltag einnimmt.

Bezüglich Behandlungsvertrag: Du machst ja mit jedem Patienten/Klienten einen eigenen Behandlungsvertrag, der sollte neben den anderen Unterlagen (Anamnese, Befunde, Tests usw.) mit in die Patienten-/Klientenakte. Die Datenschutzeinwilligungserklärung (gemäß DSVGO) für jeden Klienten gehört meiner Meinung nach ebenso mit in jede Akte.


Für die DSGVO-Bestimmungen in der Praxis selbst, also z. B. Verarbeitungsverzeichnis etc. würde ich einen eigenen Ordner anlegen und dort alles aufbewahren.

Gleiches mache ich z. B. auch mit der Fortbildung, da habe ich einen eigenen Ordner angelegt und ebenso ein Verzeichnis, in dem ich jede Forbildung (sogar Fachbücher) eintrage.

Ich hoffe, meine Antwort hilft dir weiter.

Viele Grüße
Regina
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