na, super jetzt habt ihr mich aber verunsichert und bin froh das ich noch eine Menge Zeit habe das genauer zu lernen.
Also meine Medikamente darf ich mit Sicherheit nicht geben und bestimmt nicht wen sie verschreibungspflichtig sind, denn dann habe ich sie ja bekommen und wenn ich die Weiterreiche oder einem anderen verabreiche ist das bestimmt Illegal. Also auch mein Nitro spray. Das Nitro spray was der Patient in der Tasche hat und ihm verschrieben worden ist könnte man geben, denke ich. So steht es im Skript Herz Seite 181 Fallbeispiel. Jedoch unbedingt vorher Blutdruck messen! Könnte ja auch eine angina pectoris sein und dann würde das Mittel sofort wirken.
Wenn ich mal da liege und durch mein Asthma keine Luft bekomme und jemand reicht mir oder verabreicht mir mein Spray wäre ich auch dankbar. Sicher ist das durch mein Asthmaspray kein Lebensbedrohlicher Schaden entsteht selbst wenn es sich hier um einen Herzinfarkt gehandelt hätte zumindest wenn er nach der Gabe dann den Herzinfarkt erkennt.
Unglücklicher weise glaube ich immer an dem Guten im Menschen und glaube auch nicht, das ein AA einen extra durchfallen lassen möchte und er deshalb diese Fragen stellt, die Umstritten sind. Ich denke er möchte vielleicht nur erfahren ob man sich dazu Gedanken macht und die Risiken genauesten abwägt und man ihm deshalb das für und wieder erklären sollte, damit er feststellen kann ob man das nötige Grundwissen auch hat und man sich der Risiken bewusst ist. Immerhin backen wir ja keinen Kuchen sondern können ja doch immensen Schaden anrichten. Aus diesem Grunde ist es für mich auch legitim solche Fragen zu stellen obwohl ich hoffe das ich bei meiner Prüfung von diesen verschont bleibe.
Gruß
Christian