danke für den Hinweis. Bei welchen Ämtern es sich hierbei handelt weiß ich nicht, ich habe davon nur in einem anderen Forum gelesen und deswegen habe ich mich nochmal speziell für Dortmund erkundigt.
Also dürfte ich im lebensbedrohlichem Zustand ein verschreibungspflichtiges Medi einsetzen, wenn ich mich damit auskenne und ich es zufällig dabei habe, weil ich es selber evtl für mich nutze?!
Tritt das AMG in solchen Fällen außer Kraft?
Sandra