es kommt ja immer mal die Frage im Forum auf, ob ich als HP im Notfall ein verschreibungspflichtiges Medikament verabreichen darf oder nicht.
Es werden bei den unterschiedlichen Gesundheitsämtern ja verschiedene Fallbeispiele aufgeführt, wo man klar Stellung beziehen muss:"Ja, in diesem Fall würde ich das Medikament spritzen, welches der Patient "zufällig" dabei hat und nicht auf den Notarzt warten, der "zufällig" im Stau steht."
Ich mache derzeit eine Prüfungsvorbereitung bei einer Frau, die mehrere Jahre als Beisitzerin in Dortmund tätig war und die sagte mir, dass der AA in Dortmund hören möchte, dass ich auch ein verschreibungspflichtiges Medikament im Notfall geben würde.
Ich kann jedem, der zur Prüfung geht empfehlen sich zu informieren, was der zuständige AA in diesen Fällen hören möchte, da dies wohl wirklich unterschiedlich ist.
Für die Dortmunder gilt jedenfalls: im Notfall geben!
Sandra