(09.03.2011, 18:53)wernerbergner schrieb: Den Willen eines sterbenskranken Menschen würde ich akzeptieren.Oder auch bei solchen Verletzungen,die eine Reannimation nicht mehr möglich und nötig machen(z.b. Kopf ab beim Unfall).
Akzeptieren würde ich den Willen auch, aber ich bin nunmal per Gesetz erstmal dazu gezwungen die Reanimation zu beginnen.
Die Rigor Mortes beginnt bei jedem unterschiedlich, die meisten haben erstmal "nur" ein steifes Gliedmaß.
Woher möchte ich wissen das dies nicht durch Unfall oder OP versteift wurde?
Man muss immer differenzieren, per Definition des Gesetzes bin ich verpflichtet Hilfe zu leisten soweit es mir zuzumuten ist.
Gehen jedoch durch Unfallgeschehen Verletzungen Verletzungen einher die "mit dem Leben nicht zu Vereinbaren sind"
Muss ich natürlich keine Wiederbelebung starten.
Allgemein gilt jedoch - Den Tod darf nur ein Arzt feststellen - wenn ich jetzt sage es betrifft meine Eltern und ich starte keine Wiederbelebung muss ich dies mit meinem Gewissen vereinbaren. Beginne ich bei einem Patienten die Wiederbelebung nicht, und werde angezeigt habe ich den Zonck gezogen und muss mich vor dem Gericht verantworten.
Wir reden dann von - Unterlassener Hilfeleistung Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr -, oder je nach Gutachten auch noch mehr.
Für HP gilt dann auch evtl. ein lebenslanges Berufsverbot.
LG Johann