(09.03.2011, 06:44)AngelikaW. schrieb: Beim lesen im Fragenteil zum Lehrheft Schock kam mir bei der Frage
nach äußernen Kennzeichen eines Kreislaufstillstandes folgender Gedanke:
als sichere äußere Kennzeichen f. Kreislaufstillstand gelten:
1. fehlende zentrale Pulse ( A. Carotis u. femoralis)
2. Atemstillstand oder Schnappatmung
Was ist aber wenn der Patient schon Totenstarre(Rigor mortes)
und Totenflecken auffweist, die ja als sichere Todeszeichen gelten??
Muß ich das als HP ignorieren, da ich ja eigentlich keinen Tod feststellen
darf, und diesen Patienten trotzdem versuchen zu reanimieren????
Mein Mann sagt ich denke mal wieder um zu viele Ecken, aber irgendwie hat mich diese Frage völlig verwirrt.
LG Angelika[/b]
Hallo Angelika,

ich habe gelernt, dass die Totenstarre erst nach ein bis zwei Stunden nach dem Tod entsteht und ihr Maximum nach 6 Stunden erreicht.
Da Totenflecke (Livoris) und Totenstarre zu den sicheren Todeszeichen gehören, ist eine Reanimation nicht mehr möglich.
denn
Tod ,- bedeutet den unwiederuflichen Stillstand aller Lebensvorgänge.
Als unsichere Todeszeichen gelten allerdings:
- tiefe Bewusstlosigkeit (Koma) ohne Reaktion auf Reize
- Unbeweglichkeit (Atonie) d. Muskulatur
- Fehlen der zentralen Reflexe
- Maximale Pupillenweite (Mydriasis)
- Pulslosigkeit
- Leichenblässe u. Abkühlung
Katrin
Patenkind von Gudrun
Patentante von Freya, birgithecker & Liane

Das Lächeln, das du aussendest, kehrt zu dir zurück. Aus Indien