auf die Kürze --> Neues von der Corona-Front, diesmal zur einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht:
Für Heilpraxen gilt ja noch (nach heutiger Gesetzeslage) die Corona-Impfpflicht für alle dort tätigen. D.h. die dort tätigen müssen einen gültigen Impfnachweis/Immunisierungsnachweis haben (Regelfall).
Ab dem 1. Oktober 2022 sieht die gesetzliche Regelung des Bundes vor, dass nur noch dreifach geimpfte Personen beziehungsweise mindestens zweifach geimpfte Personen mit überstandener Infektion als vollständig immunisiert gelten, d.h. einen gültigen Immunisierungsnachweis haben. Nur zweifach geimpfte müss(t)en daher einen neuen Nachweis über die dann erforderliche Dritte Impfung vorlegen, bzw. Heilpraktiker*innen müss(t)en sich und alle dort tätigen dem Gesundheitsamt als "Nichtimmunisierte" melden.
Da die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach aktueller Gesetzeslage zum 31.12.2022 ausläuft und ein Tätigwerden der Gesundheitsämter bei gemeldeten Nichtimmunisierten bis dahin gar nicht möglich wäre, verzichtet z.B. Baden Württemberg offiziell (wie siehts bei anderen Bundesländern aus?) auf einen Nachweis einer dritten Impfung bzw. auf eine Mitteilung, dass kein Nachweis einer dritten Impfung vorliegt.
Es wird zwar draußen immer kälter, aber diese Nachricht wärmt mich ein wenig.
Liebe Grüße
Horst