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Begründung für HPP Prüfung beim GA
#5
Wink liebe Doro...

Vielleicht nicht Erbsen... aber ein kleines Wort fehlt.

Wir haben eine Heilpraktiker-Praxis für Psychotherapie. Und dort biete ich Psychotherapie an. Das kann ich nicht anders nennen, denn das tue ich.

Gemäß Heilpraktiker Gebührenordnung ist das mit der 19.2 abzurechnen und so zu bezeichnen.

Ob ich dann ja doch eine Psychotherapeutin bin...?

Naja... eine heilpraktische schon.

Das find ich übrigens grad SEHR praktisch ... Big Grin

Liebe Grüße

Regina
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Wenn dir jemand Zitronen ins Glas kippt, mach LIMONADE draus!"  

www.praxis-rhv.de
www.klopfakupressur-fachfortbildungen.de
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Begründung für HPP Prüfung beim GA - von Regina Herzog-Visscher - 08.06.2019, 06:07

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