vielen Dank für Deine Antwort im Forum.
Ich möchte auf jeden Fall den psychologischen Berater machen. Es geht mir nicht darum neue Abrechnungsmöglichkeiten zu erlangen, sondern ob ich eine Rechnung über Psychotherapie z.B. 1 Std. dem Patienten geben kann, da ich "nur" HP bin und nicht "HPP"
Z.B. : sollte ein Patient - privat zahlend - zu mir kommen, darf ich als HP - psychotherapie Ziffer 19....abrechnen? Darf ich gemäß Gesetz psychotherapeutische Sitzungen abhalten? Als HP.
Meines Erachtens dürfte ich als HP "quasi ALLES ABRECHNEN"...man muss die Sache nur beherrschen, die man anbietet und somit möchte ich den Kurs machen.
Deswegen auch die Frage : wie darf ich meine Patienten bewerben? - Darf ich Psychotherapeutische Beratung anbieten (auf Flyers...etc) oder komme ich in die Abmahnfalle..?
Weiss Du darüber etwas? Welche Ziffer rechnest Du ab als HPP für die Sitzungen?
Liebe Grüße
Sandra