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Gesundheitsamt: Vorgehen bei Suizidgefahr erfragen?
#4
Hallo in die Runde,

ich habe mit dem GA Köln die gleiche Erfahrung gemacht.

Ich hatte 1.) gefragt, ob man ein Richtlinienverfahren erlernen muss für die Überprüfung oder ob es auch was anderes anerkannt wird.
Und ich hatte 2.) nach dem Prozedere bei einem Notfall gefragt (an welche Stellen/Telefonnummern man sich wenden muss etc.).

Die Antwort lautete: bei allen Fragen, die inhaltlicher Natur sind, handelt es sich um Fachfragen. Daher bitte ich erneut um Verständnis, dass ich nicht näher auf Ihre Anfrage eingehen kann.

Ich habe mehrmals interveniert, und jedesmal die gleiche Antwort bekommen. UNFASSBAR!!!
Wobei ich mir nicht sicher bin, ob meine 2. Frage jedesmal ignoriert wurde und sie sich immer nur auf die 1. bezog. Egal so oder so, es ist super ärgerlich!

Auf meine letzte Mail mit der Frage: "wer, wenn nicht das Gesundheitsamt, kann mir die Zulassungsbedingungen zur ÜP beim Gesundheitsamt nennen???" bekam ich keine Antwort mehr.

Savina, ich werde beim nächsten Kurs mit dran denken, dich daran zu erinnern Smile

Liebe Grüße,
Tanja
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Gesundheitsamt: Vorgehen bei Suizidgefahr erfragen? - von tanjatanbuss - 18.10.2018, 10:39

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