gerichtliche oder Verwaltungsentscheidungen zur Frage, ob Gesundheitsberater auch Ohrakupunktur und/oder Homöopathika einsetzen dürfen, sind mir nicht bekannt

Wichtig ist jedoch, dass die gewählte Maßnahmen nicht zur Behandlung von Leiden oder Krankheiten eingesetzt werden, sondern zur Vorbeugung und generellen gesundheitlichen Unterstützung. Medizinisch bin ich hier zu wenig beschlagen, als dass ich zu dem Einsatz von Ohrakupunktur / Homöopathie zur Vorbeugung und generellen gesundheitlichen Unterstützung eine allgemeingültige Aussage machen könnte. Vorstellen könnte ich mir allerdings eine Unterstützung einer Suchtberatung (Raucherentwöhnung) oder Unterstützung einer Übergewichtsberatung durch die genannten Maßnahmen

Da mir hier aber meine Vorstellungskraft nicht weiterhilft

Einschlägige Erfahrungen anderer Forumsteilnehmer wären dann sicherlich hilfreich

GlG
Horst