(29.12.2017, 17:06)stephanme schrieb: ich verstehe Punkt 1 so, dass Du ja als HP Teil des Gesundheitssystems sein wirst und Dich entsprechend mit Kollegen jeder Art fachlich korrekt austauschen können musst. Die Voraussetzungen zur Zulassung der Überprüfung haben sich ja nicht geändertLieber Stephan,
da gehört auch dazu, dass man sich seiner Stellung im Gesundheitsdienst hinsichtlich der Abrechnung mit den Kassen bewusst sein muss. Und dass man nicht zum ärztlichen Hilfspersonal gehört, sondern selbstständig Diagnosen stellt und therapiert - und dass man sich seiner Grenzen bewusst ist, was sich für die Behandlung durch den HP eignt.
Es kommt diesbezüglich ein Absatz in Gesetzeskunde, in dem auf diese Problematik speziell hingewiesen wird, damit man weiß, was man auf die Frage antworten soll.
(29.12.2017, 15:28)stefaniemar schrieb: Mich interessiert eher Punkt 1 von Isolde.....heisst das jetzt, dass der Prüfling eine Ausbildung im Gesundheitsbereich haben muss bzw. eine berufliche Stellung im Gesundheitswesen? Ich würde dann z.B. wegfallen.....
...ich finde das etwas „schwammig“ formuliert....
Liebe Stefanie,
der Prüfling muss keine Ausbildung im Gesundheitsbereich haben. Er hat ja eine Ausbildung als HP.
(30.12.2017, 18:18)katjastum schrieb: Hallo zusammen,
ich würde mich freuen mehr Information zu den Punkten 1.6.3 -1.6.5 zu erfahren. Ich verstehe es so, dass wir als HPA in der Lage sein müssen einen Behandlungsvorschlag zu erstellen und diesen wenn er aus den alternativmedizinischen Therapieformen stammt, auch erklären und ggf. demonstrieren können müssen. Die Therapieformen und deren praktische Ausführung ist für uns HPA der Fernschule individuell ja aber noch nicht Ausbildungsinhalt, gibt es hier schon Lösungswege?
Herzlichen Dank vorab und ganz liebe Grüße aus Stuttgart,
Katja![]()
PS: Die Skripte sind immer wieder toll zu lesen, danke
Liebe Katja,
wie ihr hier die Antwort gebt, hängt davon ab, wie ihr therapieren wollt. Das lernt ihr dann bei den speziellen Ausbildungen TCM, Homöopathie, Phytotherapie ...
Hier kann man zwar ein paar grundlegende Aussagen tätigen - aber letztendlich hängt es von der durchgeführten Therapie ab, die ihr erlernt.
Und das müsst ihr ja für die Praxis können, wenn der Patient zu euch kommt, dann möchte er ja wissen, wie ihr therapieren würdet.
(28.12.2017, 14:01)katharinamey schrieb: Vielen Lieben Dank!
Werden dann in Zukunft auch überall die gleichen Fragen gestellt Bzw ist der Aufbau gleich? In Husum sehen die Fragen Bzw Antwortmöglichkeiten anders aus als bei den zentralen Prüfungen.
Freue mich über eine Antwort .
Liebe Katharina,
Husum muss nun glücklicherweise auch nach diesen Richtlinien prüfen. Damit ist endlich Schluss mit den "eigenen Süpplein" die Husum gekocht hat.
(28.12.2017, 14:51)knuffinger schrieb: Hallo Isolde,
wie ist es bei den HPP PRÜFUNGEN? Sind dann auch diese Richtlinien maßgeblich oder gibts dafür eigene?
Lieber Heinz,
ja, es gilt auch für die HPP
(28.12.2017, 22:57)stephanme schrieb: Interessant finde ich den Punkt 1.6.2.
war das tatsacälich auch schon vorher so, Isolde?
Das bedeutet, dass ein Prüfer einen ebenso umfangreichen psychopathologischen Befund abfragen könnte, wie es bei einem HPP der Fall wäre
(ich finde übrigens ohnehin, dass das Thema Psyche bem HP deutlich zu kurz kommt)
Grundsätzlich wird dadurch vieles besser (wenn auch nicht genug was das praktische betrifft)
Aber was heisst schon länderübergreifend einheitlich
Am Ende ist man trotzdem von der Willkür des Prüfer abängig
Wenn ich sehe wie man bspw. in Freiburg durchkommt, da hätte man in Mainz nicht die geringste Chance
Das wird auch so bleiben
Leider
Dafür bräuchte es mehr
Trotzdem ist die neue Richtlinie ein Schritt in die richtige Richtung
Lieber Stephan,
das Kapitel psychopathologischer Befund ist von mir fast fertig. Es gibt einen neuen Punkt im Skript "Untersuchungstechniken" (das letzte Skript des Lehrganges). Es ist allerdings nur kurz - noch nicht einmal eine Seite
(29.12.2017, 11:54)Claudia64 schrieb: In den Leitlinien steht auch noch was von pädiatrischen Erkrankungen, waren die früher auch schon drin?![]()
LG Claudia
Liebe Claudia,
ja, das war auch schon drin. Das sind die Kinderkrankheiten
Sorry, dass die Antwort gedauert hat. Aber wie ihr euch denken könnt, sitze ich Tag und Nacht an der Erstellung der notwendigen Ergänzungen.
Obwohl ich nicht denke, dass in der Mündlcihen schon nach den neuen Richtlinien geprüft wird. Das wird vermutlich erst im Oktober 2018 der Fall sien. Und bis dahin hat sich alles eingespielt.
