herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter.
Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.
Öffentlicher und geschlossener Bereich
Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen.
Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.
Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.
Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung
Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!
Clostridium difficile, kann auch als harmloser Krankenhauskeim auftreten. Bei Schwächung des Darmökosystems beispielsweise durch Antibiosen, kann der keim sich vermehren und dabei Toxine frei setzen und eine CDI ( Clostridium difficile Infektion)/ CDAD ( Clostridien assoziierte Diarrhoe auslösen.
Zitat:Die Behandlung von Personen, die an einer der in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und 5 oder § 34 Abs. 1 genannten übertragbaren Krankheiten erkrankt oder dessen verdächtig sind oder die mit einem Krankheitserreger nach § 7 infiziert sind, ist insoweitim Rahmen der berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde nur Ärzten gestattet.
Das "Zauberwort" ist dabei insoweit ( = in Bezug auf die Erkrankung). Bei deiner Frage ist das in der Tat speziell, weil ich nicht weiß ob es eine juristische Regelung diesbezüglich gibt. Wenn du das erkrankte Organ behandelst, lässt sich ja nicht immer deutlich trennen welche Infektion dadurch behandelt wird. Ich könnte mir vorstellen, das es hierbei um juristische Feinheiten geht. Wenn also bspw. mit einem Prä- oder auch Probiotikum Einfluss auf die Neurodermitis genommen werden soll, wie wäre es dann?
Per Definition würde der Patient insoweit nicht eine Infektion-Therapie erhalten.
Ein Nachweis ist nicht erlaubt.
Zitat:(...) Als Behandlung im Sinne der Sätze 1 und 2 gilt auch der direkte und indirekte Nachweis eines Krankheitserregers für die Feststellung einer Infektion oder übertragbaren Krankheit; (...)
Den Nachweis erbracht hat aber das Labor, wenn es ein Zufallsbefund war, richtig?