wenn Du von der KK einen Teil der Kosten erstattet bekommen möchtest, benötigst Du trotzdem eine Verordnung vom Arzt als Bescheinigung, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist ( da reicht ein Satz auf einem Rezept mit Diagnose). Du bezahlst dann Deine Behandlungen und reichst dann die Rechnungen bei der KK ein, falls diese Osteopathie mit im Programm hat. Leider gab es da zum Januar 2016 erhebliche Kürzungen, da die Osteopathie viel genutzt wurde und damit kein kostengünstiger Werbefaktor mehr war. Und unsere Kassen zahlen leider nicht für Gesunderhaltung, sondern nur für Krankheitsbehandlungen ...
Viele Grüße
Christiane