ich schreibe das erste mal in dieses Forum und freue mich über jede Antwort bzw. eure Hilfe.
Ich habe mir gerade die Gebührenordnung für Heilpraktiker angesehen und frage mich jetzt:
darf ich als Heilpraktikerin Krankengymnastik / Manuelle Therapie / Manuelle Lymphdrainage anbieten und abrechnen? Ich bin Physiotherapeutin und habe vor kurzer Zeit meine Osteopathieausbildung beendet.
Massagen und Osteopathie habe ich finden können. Wobei ich es auch seltsam finde, das die Osteopathie so aufgeteilt ist und hauptsächlich nur der parietale Bereich erwähnt wird. Es geht doch um die ganzheitliche Behandlung. Da kann ich doch nicht nur einen Teil berechnen. Was ist mit dem visceralen und cranio-sacralen Bereich?
Ich freue mich über Antworten.
Viele Grüße,
Katharina
Ob eine Sache gelingt, erfährst du nicht, wenn du darüber nachdenkst, sondern wenn du es ausprobierst.
