Doch die Ärztekammer stellt sich zunächst einmal quer und versucht unsere Pläne zu unterbinden.
Ähnliche Themen sind hier im Forum ja schon öfter theoretisch behandelt worden.
Die Quintessenz: Eine Zusammenarbeit ist für den Arzt verboten. Eine Untervermietung sei erlaubt, wenn die Tätigkeiten sauber voneinander getrennt sind.
Doch eine Frage bleibt offen: Gibt es Beispiele für solche Kooperationen? Bei meiner Recherche habe ich bisher eine einige Praxis gefunden, die sich tatsächlich Praxisgemeinschaft nennt und von einem Ehepaar betrieben wird. Sie Hausärztin, er Heilpraktiker, jedoch seltsamer Weise mit Medizinstudium.
Kennt jemand weitere Beispiele für Praxis-Kooperationen (gleich welcher Art) zwischen Ärzten und HP's? Ich würde der Ärztekammer nur zu gerne solche Beispiele nennen, um in der Sache weiter zu kommen.
Vielen Dank schon mal im Voraus!!