erstmal vielen lieben Dank für Deine Antwort.
Ich denke, ich verstehe, was Du meinst und ich würde als HP ganz bestimmt niemals den HIV-Virus an sich, sprich die Viruserkrankung, behandeln wollen, weil ich das laut IfSG nicht darf.
Es gibt aber Therapien für das Immunsystem, die sich bei HIV bewährt haben sollen und das sind eben genau Therapien, die von HPs angeboten werden: z.B. Mykotherapie ...
Hier ein ein Zitatteil und der LInk:
"Bei der intensiven Suche nach Wegen zur Bekämpfung der HIV-Infektion wurde die Wirksamkeit vom Heilpilz Maitake gegen den AIDS-Erreger durch das Nationale Krebsforschungsinstitut der USA und die Nationale Gesundheitsbehörde in Japan bestätigt. Versuche zeigten, dass bei Anwendung von Maitake D-Fraktion die durch das HI-Virus verursachte Vernichtung von T-Helferzellen im Immunsystem verringert wurde. Dies lässt die Vermutung zu, dass die Entwicklung einer HIV-Infektion zum AIDS-Vollbild entweder deutlich verlangsamt oder sogar ganz verhindert werden könnte."
http://www.vitalpilzratgeber.de/maitake/
Oder ein anderer Text ganz allgemein auf die Frage bezogen:
"Die direkte Behandlung des HI-Virus kann nach schulmedizinischer Sichtweise nur mit antiretroviralen Medikamenten erfolgen und wird nach dem neuen IfSG nur Ärzten erlaubt, was sich schon aus der Verschreibungspflicht dieser Medikamente ergibt. Heilpraktiker dürfen aber alles andere behandeln bis hin zu Krebs bei HIV-Infizierten.
Das schließt aber nicht aus, daß im Rahmen einer fachlich kompetenten ganzheitlich-biologischen Therapie eines Heilpraktikers infolge der Unterstützung der Faktoren, die eine Virusreduktion fördern, unter Einbeziehung daran beteiligter Stoffwechsel- und Immunfunktionen, insbesondere hinsichtlich der Helferzellen, auch die HI-Viruslast sinken kann und darf.
(H. Erdle, Regierungsdirektor im Bayer. Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit: Infektionsschutzgesetz)
Kommentar, ecomed Verlag, schreibt dazu folgendes:
„Das Verbot des § 24 erscheint jedoch nur hinsichtlich der alleinigen kausalen Therapie von HIV-Infektionen und AIDS-Erkrankungen sachgerecht und angemessen. Es spricht deshalb nichts dagegen, wenn Heilpraktiker HIV-Infizierte und Aids-Kranke ergänzend zur ärztlichen Behandlung betreuen (vgl. Dünisch-Bachmann, Das Recht des Heilpraktikerberufs und der nichtärztlichen Heilkundeausübung, Am. 3.7 zu § 1 HeilprG).“
http://www.helferzelle.de/wil/kb.php?mode=article&k=26
Ich frage mich aufgrund solcher Dinge ganz einfach, wie man es rechtlich für die Prüfung am besten formuliert und wie man es später in der Praxis zu handhaben hat...
Aber vielleicht hast Du Recht und wir sollten mal unseren Hausjuristen ansprechen...
Werde ihn gleich anschreiben.
Liebe Grüße und einen schönen Wochenanfang!
PS: Habe gerade das noch gefunden:
Heilpraktiker Bales in Köln:
Alternative & komplementäre
HIV-Immuntherapie
http://www.heilpraxis-bales.de/start.htm
"Die HIV-Immuntherapie ist integriert in die ganzheitliche-biologische HIV-Therapie. Die nachfolgenden Therapieverfahren und Therapiemittel dienen als Orientierung hinsichtlich der vielfältigen Möglichkeiten zur Regulierung des Immunsystems. Bei jedem Patienten muß eine sorgfältige Auswahl der Therapieverfahren und Therapiemittel getroffen werden, wobei sowohl einzelne Komponenten alleine wie auch die paralelle Anwendung verschiedener Verfahren und Therapiemittel je nach Ausgangslage und angestrebter Wirkung eingesetzt werden.
Besondere Berücksichtigung findet, ob der Patient eine alternative Therapie, d.h. anstatt Kombitherapie oder eine komplementäre, d.h. ergänzende Therapie zur Kombitherapie wählt."