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Sachkundenachweis nach § 50 AMG für die IHK-Prüfung
#7
Hallo Steffi,
es geht um freiverkäufliche Arzneimittel.
Apothekenpflichtige dürfen nur in der Apotheke oder von Ärzten/TÄ abgegeben werden.
Für den Sachkundenachweis lernst Du, welche Mittel und Substanzen überhaupt Arzneimittel sind ( auch in welchem Zusammenhang die Substanzen so bezeichnet werden und wann nicht /Stichwort Tee), welche Substanzen und in welcher Form man sie mit Sachkundenachweis abgeben darf und was man in diesem Zusammenhang noch so wissen muss, um z.B. Verwechslungen auszuschließen, Warnhinweise und Beratung geben zu können.

Nahrungsergänzer sind nicht gemeint, aber wohl können Nahrungsergänzer auch freiverkäufliche Arzneimittel sein, manchmal hängt es z.B. vom Zweck ab, zu dem sie abgegeben werden .....

LG Petra
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Sachkundenachweis nach § 50 AMG für die IHK-Prüfung - von Petracla - 28.09.2014, 10:33

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