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Öffentlicher und geschlossener Bereich
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Wollte euch mal eben auf den aktuellen Stand in Sachen meiner Steuererklärung bringen:
Einspruch eingelegt, mit Erklärung als was ich jetzt arbeite (Ergotherapeutin in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung) und das ich den Heilpraktiker mache, um mich beruflich weiter zu entwickeln usw. Ich habe ebenfalls mit dem Finanzbeamten telefoniert und nochmal alles erklärt. Hatte leider das Gefühl, dass er mich nicht verstehen will!? Jetzt erneutes Schreiben mit Ablehnung meines Einspruches. Die Ausbildung als Heilpraktikern wird nicht als Werbungskosten anerkannt. Es fehle der Bezug zum bestehenden Arbeitsverhältnis !? als auch zu einem etwaigen zukünftigen Arbeitsverhältnis!?
Möglicherweise wäre eine Absetzung als vorweggenommene Betriebsausgaben möglich mit dem Vorbehalt zu einem späteren Zeitpunkt die steuerliche Anerkennung zu wiedersagen.
Hääääää?
Ich glaube jetzt müssen wir doch nochmal zum Steuerberater ...
Ich müsste es ja dann unter Sonderausgaben auf jeden Fall Absetzen können?