Zunächst einmal:
1.) Heilpraktiker für Psychotherapie haben Therapiefreiheit unter Beachtung der Sorgfaltspflicht.
Das bedeutet, dass ein HPP auch z. B. mit Psychoanalyse arbeiten darf, so er es denn gelernt hat

2.) Menschen, die Psychologie studiert haben, dürfen nicht automatisch psychotherapeutisch arbeiten. Dazu müssen sie z. B. eine (Zusatz)-Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten absolviert haben
3.) Menschen, die zwar Medizin, Psychologie etc. studiert und mit einem Examen abgeschlossen, aber nicht promoviert haben, dürfen sowohl als Arzt als auch als Psychologe als auch als Psychotherapeut arbeiten.
Und nun zu meiner Methode: Ich werde mit klientenzentrierter Gesprächsführung (-therapie) nach Carl Rogers arbeiten. Das ist das, was ich derzeit
- gelernt habe
- am besten kann
- einem Amtsarzt bei der Überprüfung so präsentieren kann, dass ich durch sämtliche Türen hindurchgehen kann, die sich öffnen .......

Alles andere wird sich finden.
Ich bin übrigens genau wie Du Barbara weder in einem medizinischen noch psychologischen Bereich tätig.
LG
Monika
