Zitat aus Isoldes Skript:
"Unter das BtMG fallen Substanzen wie Opium, Morphium, Cannabis und Kokain. Sollten Sie wissentlich oder irrtümlich ein Medikament verordnen, das unter das Betäubungsmittelgesetz fällt, so machen Sie sich strafbar."
Das würde ich auch machen, denjenigen ansprechen, der das empfohlen hat.
LG
Antje