Zitat:wenn jemand daran denkt, eine Zwangshandlung auszuführen, es aber nicht macht, sind das dann Zwangsgedanken? Also, er denkt: Ich sollte die Fernbedienungen in diese Reihenfolge legen, sonst passiert A. Oder: Ich sollte diesen Weg gehen, sonst passiert B. Er macht es dann aber nicht. Also führt die Handlung nicht aus.
Ist das dann eine Vorstufe der Zwangshandlung? Immerhin ist ja Zwang = er kann nicht anders. Ich habe aber immer mal wieder gehört, dass Leute sagen, sie sollten das tun, um das zu verhindern - so zusammenhangslos wie bei den Zwängen. Zählt man das dann schon dazu? Oder ist das etwas anderes? Mehr so "abergläubisches" Denken?
Der entscheidende Unterschied zwischen Aberglaube und einem echten Zwang ist der, dass der abergläubische Mensch davon überzeugt ist, dass das stimmt, was er annimmt: "Wenn ich einen Kaminkehrer anfasse, bringt das Glück" z.B.
Ein Mensch mit einer Zwangserkrankung empfindet seine Zwänge als völlig blödsinnig. Er WEISS, dass es völlig blödsinnig ist, den Fön 20 mal aufzuwickeln oder die Fernbedienungen in eine bestimmte Reihenfolge zu legen. Diese Gedanken oder Handlungsimpulse drängen sich ihm auf und erzeugen bei Zwangshandlungen sogar extreme Anspannung und Angst, wenn die Handlungen nicht ausgeführt werden. Und ZEITGLEICH wissen die Betroffenen, dass das völliger Blödsinn ist, aber wenn sie es nicht tun, dann nimmt die Anspannung so sehr zu.
Die Zwänge werden als "ich-dyston" empfunden, sagt man im Fachjargon. Das bedeutet, als nicht zum eigenen Ich zugehörig.
Ein Abergläubischer empfindet seine Gedanken als total richtig und stimmig - als "ich-synton". Und wenn er einen Kaminkehrer NICHT anfasst (keine Zeit, andere Straßenseite etc.), entsteht auch keine Spannung oder Angst.
Liebe Grüße,
Savina

just how we play the hand. (Randy Pausch)