Die Berufsausübung des Tierheilpraktikers ist - wie schon im Vorthread erwähnt - vielen gesetzlichen Regeln unterworfen, u.a. Lebensmittelrecht, Arznei- und Betäubungsmittelrecht, Tierseuchenrecht und natürlich dem Tierschutzgesetz und die ausschließlich dem Tierarzt vorbehaltenen Tätigkeiten (z.B. Impfungen, Operationen usw.) darf der Tierheilpraktiker nicht ausüben.
Allerdings darf sich ein "Laie" ohne Ausbildung - soweit ich weiß - lediglich Tierheilbehandler nennen.
Aber ich kann ein Lied davon singen, welchen Anfeindungen man seitens der Tierärzte als Tierheilpraktiker ausgesetzt ist. Man braucht ein dickes Fell, aber die Liebe zu den Tieren läßt einen vieles "aushalten" ;-)

Ilona

Naturheilpraxis für Tiere und Katzenverhaltensberatung mit Herz - Lübeck
Solange Menschen denken, dass Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken"