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Wer darf als Tierheilpraktiker arbeiten?
#6
Die Bezeichnung des Tierheilpraktikers ist in Deutschland nicht geschützt, jedoch ist die Tätigkeit des Tierheilpraktikers auch ohne rechtliche Fixierung ein durch das Grundgesetz (Artikel 12 Abs. 1 GG) geschützter Beruf.

Die Berufsausübung des Tierheilpraktikers ist - wie schon im Vorthread erwähnt - vielen gesetzlichen Regeln unterworfen, u.a. Lebensmittelrecht, Arznei- und Betäubungsmittelrecht, Tierseuchenrecht und natürlich dem Tierschutzgesetz und die ausschließlich dem Tierarzt vorbehaltenen Tätigkeiten (z.B. Impfungen, Operationen usw.) darf der Tierheilpraktiker nicht ausüben.

Allerdings darf sich ein "Laie" ohne Ausbildung - soweit ich weiß - lediglich Tierheilbehandler nennen.

Aber ich kann ein Lied davon singen, welchen Anfeindungen man seitens der Tierärzte als Tierheilpraktiker ausgesetzt ist. Man braucht ein dickes Fell, aber die Liebe zu den Tieren läßt einen vieles "aushalten" ;-) Heart und wenn man gut ausgebildet ist, dann hat man einiges entgegen zu setzen. Und wer heilt hat sowieso recht ;-)
Viele liebe Grüße

Ilona Angel

Naturheilpraxis für Tiere und Katzenverhaltensberatung mit Herz - Lübeck

Solange Menschen denken, dass Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken"
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Wer darf als Tierheilpraktiker arbeiten? - von thomashe - 16.12.2013, 20:22
RE: Wer darf als Tierheilpraktiker arbeiten? - von Ilona Einfeldt - 17.12.2013, 02:21
RE: Wer darf als Tierheilpraktiker arbeiten? - von thomashe - 17.12.2013, 19:28
RE: Wer darf als Tierheilpraktiker arbeiten? - von thomashe - 18.12.2013, 14:33

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