heute kamen wir in unserer Schulung auch auf die Homöopathie zu sprechen.
Im Bereich der Gesetzeskunde, geht es auch um die Verschreibung von homöopathischen Mitteln..
Hier wird ja gesagt, dass Schlafmohn und Opium ab D4 bzw. D6 verordnet werden darf.
Gibt es hier noch andere Ausnahmen, die z.b. das BTMG betroffen und die Homöopathie. Z.B. Gelsemium....???
Vielleicht hast du da Infos für uns.....
DANKE