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Juristisch betrachtet sind Bachblüten keine Arzneimittel
#3
Hallo Anne,
Du liegst ganz richtig. Empfehlen oder anraten "zur Behandlungsbegleitung" kann jedeR und selbstverständlich auch Heilerin und Beraterin (genau wie der regelmäßige Ratschlag: "weniger trinken, mehr Bewegung und viel frische Luft!"). Eine ausschließliche Therapie mit BB oder eine entsprechende Werbung damit, würde ich aber strikt meiden. Vorschlag: Zwei Nadeln auf einen Akupunkturpunkt Wink + Empfehlung, begleitend 4 Tropfen Rock Water pro Tag einzunehmen (nicht als Therapieempfehlung gedacht).
Fröhliche Grüße aus dem verregneten Kenzingen
Horst
(16.05.2013, 20:04)Anne Kristin schrieb: Hallo,
vielen Dank!

Habe ich das richtig verstanden? Bach-Blüten sind Lebensmittel lt. Gesetz. HPP oder HP dürfen aber nicht mit ihnen eine Krankheit behandeln, weil sie keine Arzneimittel sind, sondern nur eine empfehlung geben, sie zu nehmen?

Was wäre denn, wenn ich als normalo oder mit einer BBberater-Ausbildung in diesem Bereich tätig würde. Empfehlen dürfte ich doch die BB auch, oder?
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RE: Bach-Blüten-Problematik für Heilpraktiker - von Anne Kristin - 16.05.2013, 20:04
RE: Bach-Blüten-Problematik für Heilpraktiker - von Horst - 17.05.2013, 09:31

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