ich würde jemanden fragen, der sich mit den Sachen genau auskennt, die bei deinem zuständigen GA erwartet werden.
Hab auch schon die Erfahrung gemacht in der Prüfungsvorbereitung, dass das nicht einheitlich ist.
Es nervt gewaltig aber was willst du machen.
Ich kann mich auch nicht an meinen beruflichen Kompetenzen in der Pflege orientieren sondern muss das abspeichern, was die da in der Prüfung hören wollen.
Im Notfall darf ich z.B. in der Prüfung nichts geben, was der Patient an verschreibungspflichtigen Mitteln bei sich hat.
Das wollen die so hören.
In der Praxis würde ich das natürlich machen im Fall von z.B. einer anaphylaktischen Reaktion oder einem bewußtlosen Patienten im Unterzucker oder Nitro Spray bei Angina pectoris wenn der Kreislauf stabil ist.
Das würde ich auch machen, ohne dass ich HP bin.
Genauso interessant finde ich das mit der 10 ml Spritze, was Antje geschrieben hat.
Man kann auch eine Infusion so einstellen, dass sie nur tropfenweise läuft wenn man sich damit auskennt.
Wahrscheinlich auch ein typisches Beispiel dafür, was an einem bestimmten Prüfungsort erwartet wird.
Wie das mit diesen Notfallmedikamenten ist, die aus der Verschreibungspflicht raus sind, weiß ich auch nicht.
Vielleicht wird das auch unterschiedlich gehandhabt.
Auf jeden Fall ist kein HP dazu gezwungen, die auf Lager zu haben, wenn er nicht bestimmte Therapieformen anwendet.
Er kann sie aber haben wenn er will, hab ich kürzlich gelernt.
LG
Antje