


@Markus: Der HPP darf bei psychischen und Verhaltensstörungen tätig werden (Kapitel F/V - Psyche im ICD10, tw. auch Z, z.B. Burnout).
Im Bereich der Psychotherapiemethoden kann er (Sorgfaltspflicht beachten) frei wählen.
Er darf keine invasiven Maßnahmen durchführen (wie z.B. Akupunktur) und dürfte aber dem Patienten die Hand geben, durchaus auch mal "in die Arme nehmen", wenn es angebracht ist und Akupressur, dazu gebe ich euch einen guten Tipp in der Schulung

Liebe Grüße
Sybille