für das Einstellen des Links.Ich bitte aber zu bedenken das es hier ursprünglich nicht um einen Notfall und auch nicht um Patientenverfügungen ging.Es geht auch nicht um die schnelle Entscheidung eines Arztes was im Notfall zu tun ist,sondern um Einweisung eines Menschen in eine geschlossene Einrichtung zur Gefahrenabwehr, auch gegen seinen Willen.Hier ist immer das Gericht gefragt.Natürlich gibt es auch ein Recht auf "Krankheit".Bekommen den nicht auch Menschen Zuwendung wenn sie krank sind? Oder als Krank gelten.Der Unterschied liegt wohl in der Gefährdung Dritter, Unbeteiligter.
Werner
Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
