Darf ein HPP nicht-verschreibungspflichtige Mittel, z.B. Homöopathika, verordnen? - Druckversion +- Heilpraktikerschule Isolde Richter (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum) +-- Forum: Aktuelles (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-1.html) +--- Forum: Rechtliche und juristische Fragen (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-444.html) +--- Thema: Darf ein HPP nicht-verschreibungspflichtige Mittel, z.B. Homöopathika, verordnen? (/thread-39804.html) |
Darf ein HPP nicht-verschreibungspflichtige Mittel, z.B. Homöopathika, verordnen? - Isolde Richter - 28.04.2022 Es ist eine wichtige Frage, ob ein HPP nicht-verschreibungspflichtige und damit auch homöopathische Mittel verordnen darf. Die meisten Bundesländer beantworten diese Fragen mit NEIN. Die Begründung aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.1.1993 (AZ: 3 C 34.90, NJW 1993, S. 2395) lautet zusammengefasst: Da der HPP in der Überprüfung keine Kenntnisse im Bereich der Anatomie, Physiologie, Pathologie und der ARZNEIMITTELKUNDE nachweisen muss, darf er auch keine Arzneimittel verordnen. |