Heilpraktikerschule Isolde Richter
Abrechnung nach dem Hufelandverzeichnis - Druckversion

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Abrechnung nach dem Hufelandverzeichnis - LenaWindpassinger - 12.01.2022

Hallo zusammen,

darf ich als Heilpraktikerin nach dem Hufelandverzeichnis abrechnen? 

Liebe Grüße,
Lena


RE: Abrechnung nach dem Hufelandverzeichnis - Silke Uhlendahl - 29.01.2022

Wir haben das im Kurs ja besprochen,

das Hufelandverzeichnis ist nach GOÄ ausgerichtet. Es ist kein GeBüH Verzeichnis.

Es bedeutet nur: in der Leistungszusage sind die dort erwähnten Therapierichtungen inkludiert.