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Neu: Tierarzneimittelgesetz (TAMG) - Druckversion

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Neu: Tierarzneimittelgesetz (TAMG) - Isolde Richter - 05.08.2021

Danke an den "Verband freier Tierheilpraktiker", die uns über die neue rechtliche Situation informiert haben.
Hier die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst:

Was ist wichtig und neu am das TAMG?
Der § 50 (2) und (4) regeln nun, was nur der Tierarzt und was der THP und der Tierhalter am Tier anwenden dürfen.

Wann tritt die Neuerung in Kraft?
Die Änderungen treten am 28.1.2022 in Kraft. Bis zu diesem Datum läuft alles wie bisher.

Was darf nur der Tierarzt?
Ist ein Medikament nur für MENSCHEN zugelassen und nicht für Tiere, so darf nur der Tierarzt dieses Medikament am Tier anwenden.

In welcher Hinsicht ist diese Neuerung von besonders großer Bedeutung?
Das ist für allem für homöopathische Mittel wichtig. Gerade auf Einzelmittel (z.B. Arnika D6, Pulsatille D6) werden Tiere bislang nicht mit aufgeführt. Das bedeutet, dass diese Medikamente nur noch vom Tierarzt am Tier angewendet werden dürfen.

In welcher Hinsicht ist diese Neuerung noch von Bedeutung?
Darunter fallen auch einige Probiotika und Pankreasanzyme, Blutegelbehandlung und pflanzliche Heilmittel, wie z.B. Iberogast u.a.

Was fällt nicht unter die Neuerung und kann weiter wie bisher angewendet werden?
Alle Medikamente, die nicht verschreibungspflichtig sind und die für Tiere zugelassen sind, gleichgültig, ob sie registriert, apothekenpflichtig oder für den Verkehr außerhalb von Apotheken zugelassen sind.
Außerdem Bachblüten (gilt als Nahrungsmittelergänzung), Heilpilze, Horvi-Präparate, Pflegeprodukte, da sie der Gesunderhaltung und nicht der Behandlung von Krankheiten dienen, wie Salben und kolloidales Silber. Auch können Kräuter und Kräutermischungen weiterhin eingesetzt werden, soweit sie auf der Verpackung nicht als Arzneimittel deklariert sind.

Gibt es auch Änderungen bei den Therapieverfahren, die der THP am Tier anwenden darf?
Nein. Der THP kann weiterhin Akupunktur, Phytotherapie, Bachblüten, Magenetfeld, Bioresonanz u.a. durchführen wie bisher - nur müssen die oben aufgezählten Einschränkungen bei der Verordnung von Medikamenten beachtet werden.

Ist zu erwarten, dass das in Zukunft so bleiben wird?
Die Pharmaindustrie hat selbst ein Interesse an, dass auf den Medikamenten auch die Tiere mit aufgeführt werden und dann können diese wieder ganz normal vom THP und vom Tierhalter am Tier angewendet werden.