Heilpraktikerschule Isolde Richter
Gewerberechtlich meldepflichtig - Druckversion

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Gewerberechtlich meldepflichtig - nicolemas - 09.09.2020

Hallo,

ich möchte meine Praxis (vorerst) als Nebenerwerb anmelden und bin mir nicht sicher ob der Bereich gewerberechtlich meldepflichtig ist.
Ich habe schon mit dem Finanzamt und dem Gewerbeamt telefoniert aber bisher noch keine richtige Auskunft bekommen. Die sind sich auch nicht ganz sicher.
Ich biete Ernährungsberatung an und energetische Arbeiten also die Arbeit mit Chakren und japanisches Heilstömen zur Aktivierung der Selbstheilungskräfte.
Verkaufen möchte ich im Moment noch nichts. Ist es sinnvoll es vorsichtshalber trotzdem schon mal mit anzugeben, falls es sich doch ergibt?
Und evtl. würde ich in Zukunft Fastenwanderungen anbieten. Je nachdem wie die Nachfrage ist.

Wisst ihr ob das freiberuflich ich oder gewerblich?

Danke schon mal im Voraus.
Liebe Grüße
Nicole


RE: Gewerberechtlich meldepflichtig - bettinagri - 10.09.2020

Hallo Nicole,

ich bin in einem ähnlichen Spektrum (systemische Beratung, Energiearbeit) auch nebenberuflich tätig, und auch bei mir wusste zunächst keiner, ob das gewerblich oder freiberuflich ist. Ich habe dann mit dem IFB ( Institut für Freie Berufe) telefoniert, und die haben mir bestätigt, dass das gewerblich ist. Freiberuflich wäre es, wenn es auf irgendeine Weise dem Heilpraktiker gleichgestellt wäre, also eine Heilerlaubnis bestehen würde.

Viele Grüße,
Bettina


RE: Gewerberechtlich meldepflichtig - nicolemas - 17.09.2020

Ok, danke Shy