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Haftungsausschluss für Ernährungs- und Gesundheitsberater*innen - Druckversion

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Haftungsausschluss für Ernährungs- und Gesundheitsberater*innen - ursulaun - 14.06.2020

Hallo,
gibt es eine rechtlich wasserdichte Formulierung für einen Haftungsausschluss, den ich als Ernährungs- und Gesundheitsberaterin für Beratungen, Seminare, Veröffentlichungen (z.B. auf einer Website) verwenden kann? Was muss drin stehen? In welcher Form müsste ein solcher Hinweis den Kund*innen unterbreitet werden? Müsste ich mir z.B. immer einer Vereinbarung unterschreiben lassen?

Über eine juristisch fundierte Rückmeldung würde ich mich sehr freuen, da ich diese Jahr anfange Seminare zu geben.


RE: Haftungsausschluss für Ernährungs- und Gesundheitsberater*innen - Horst - 05.08.2020

Hallo Ursula, hallo miteinander,

zunächst einmal: Sorry, dass ich erst jetzt zur Beantwortung Deiner Anfrage vom 14.02.2020 komme, aber ich war mit anderen Aufgaben eingedeckt.

Zu Deinen Fragen:

1. gibt es eine rechtlich wasserdichte Formulierung für einen Haftungsausschluss, den ich als Ernährungs- und Gesundheitsberaterin für Beratungen, Seminare, Veröffentlichungen (z.B. auf einer Website) verwenden kann?

- Zum Haftungsausschluss gibt es keine allgemeinen wasserfesten Formulierungen; hier ist rechtlich eigentlich alles stets in Bewegung.
Ein derartiger Haftungsausschluss wird üblicherweise in die AGB aufgenommen (ein Hort regelmäßiger neuer Gerichtsentscheidungen).
Aktuell erscheint mir folgende Formulierung akzeptabel:
"In AGB zum Haftungsausschluss einfügen hinsichtlich
Ernährungsberatungsleistungen (bzw. Gesundheitsberatungsleistungen)
Die Beratungsleistung wird von mir als (zertifizierter) Ernährungsberaterin erbracht und dem Kunden wie folgt zur Verfügung gestellt:
(Persönliches Beratungsgespräch in der Praxis, Telefon, Fax, E-Mail, Video-Online-Beratung)
Die Informationen und Ratschläge stellen keine diagnostischen medizinischen Informationen oder Ratschläge beziehungsweise Therapien dar und ersetzen keine medizinische Kosultation, Behandlung oder Therapie durch Ärzte, Heilpraktiker oder Psychotherapeuten. Die vom Auftragnehmer erbrachte Leistung ist keine Heilbehandlung und keine Therapie, sondern dient ausschließlich der Informationsvermittlung.
Pflichten der Vertragspartner
Die Ernährungsberaterin gewährleistet, stets nach den aktuellen Empfehlungen der WHO (World Health Organisation) und dem neuesten Stand der Ernährungswissenschaft zu beraten. Ständige Fort- und Weiterbildungen sind für sie selbstverständlich. Die Beratung unterliegt auch der Schweigepflicht.

Dem Kunden als Auftraggeber obliegt es, der Ernährungsberaterin
 notwendige Angaben der für die Ernährungsberatung wichtigen Tatsachen zu machen. Dazu zählen z.B. die Einnahme von Medikamenten, Vorerkrankungen, aktuelle Erkrankungen und Behandlungen, Diäten, Anzahl, Umfang und Art der Mahlzeiten sowie eventuelle schon erfolgte andere Ernährungsberatungen.
Die Ernährungsberaterin empfiehlt allen Kunden während der Teilnahme an der Beratung, bei auftretenden Befindlichkeitsstörungen regelmäßig einen Arzt aufzusuchen und Kontrolluntersuchungen (z.B. Blutbild) durchführen zu lassen.
Gewährleistung
Ich bin bemüht alle Tätigkeiten mit größter Sorgfalt und unter Beachtung anerkannter ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse und Grundsätze (z.B. auf der Grundlage der Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung DGE) in ihrer aktuellen Fassung zur Verfügung zu stellen. Alle Empfehlungen und Analysen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
Trotz größter Sorgfalt kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen übernommen werden. Der Erfolg der Ernährungsberatung hängt im Wesentlichen von der Mitarbeit der zu beratenden Person ab und kann nicht garantiert werden. Ebenso wird keine Garantie für gesundheitliche physische oder psychische (Folge-)Schäden übernommen, sofern diese nach einer Beratung durch die  Ernährungsberaterin auftreten.
Auch übernehme ich keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, denn diese sind ganz wesentlich von den Informationen des Kunden abhängig.
Haftung für Schäden
Werden Anleitungen der Ernährungsberaterin vom Klienten nicht eingehalten oder wurden eigenmächtige Änderungen seitens des Klienten an den Beratungsinhalten (Beratungsunterlagen) vorgenommen, besteht keine Haftung der Ernährungsberaterin..

Die Ernährungsberaterin haftet nicht bei unrichtig oder unvollständig gemachte Angaben des Kunden oder bei Verschweigen wichtiger ernährungsrelevanter Tatsachen. 



Die Haftung der Ernährungsberaterin für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers, Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden. Insoweit haftet die Ernährungsberaterin  für jeden Grad des Verschuldens.

Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen oder Vertreter der des Ernährungsberaterin".


2. In welcher Form muss ein solcher Hinweis unterbreitet werden?
Das hängt von der konkreten Kontaktaufnahme ab (telefonisch, per Mail, online oder persönlich in der Praxis)
Klienten müssen vor Vertragsschluss die AGB kennen und akzeptieren und dies muss dokumentiert werden, damit im Streifall das Akzeptieren der AGB nachweisbar ist.

Liebe Grüße

Horst


RE: Haftungsausschluss für Ernährungs- und Gesundheitsberater*innen - ursulaun - 06.08.2020

Hallo Horst,

das klingt ja wirklich nicht ganz einfach. Danke daher für den ausführlichen Text.