Heilpraktikerschule Isolde Richter
Leistungsbeschreibung erforderlich? - Druckversion

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Leistungsbeschreibung erforderlich? - martinaber - 16.03.2020

Hallo an Alle,

ich (bzw. meine Patientin) habe die erste Rechnung von der Beihilfe zurückbekommen mit der Begründung, dass nur die Leistungsziffern und nicht die Leistungsbeschreibung angegeben sind.
Ich habe es so im Kopf, dass dies nicht erforderlich ist. Wo kann ich dies nachlesen?

Oder hat es keinen Sinn sich darüber aufzuregen und ich reiche sie nach?

Ich wünsche euch einen schönen Tag!

Gruß Martina


RE: Leistungsbeschreibung erforderlich? - Silke Uhlendahl - 16.03.2020

Liebe Martina,

in den meisten Fällen geht es problemlos ohne Leistungsbeschreibung und man könnte sich mit einem Sachbearbeiter darüber auch streiten, das wäre aber dann Sache der Patienten.

Da es k e i n e Gebührenordnung gibt, sondern nur ein Leistungsverzeichnis ist es nicht zwingend vorgeschrieben.

Genau reg dich nicht auf... :-)
Ich würde jedoch hier dann eine Anlage nachreichen, in der du eine Leistungslegende angibst als "Ergänzung" zur Rechnung.

Liste alle Ziffern auf, die du angewendet hast und schreibe dazu, was du gemacht hast.

Notiere dir dann bei dem Patienten, das du das immer dazu gibst oder demnächst in der Rechnung aufnimmst.


RE: Leistungsbeschreibung erforderlich? - martinaber - 16.03.2020

Liebe Silke,

ich danke dir für deine rasche Antwort! Wahrscheinlich gibt es einen neuen Sachbearbeiter/In. Bislang reichten die Ziffern  Dodgy

Naja, dann werde ich die Rechnung noch einmal mit den Leistungsbeschreibungen nachreichen.

Schönen Abend  Smile

Martina