Heilpraktikerschule Isolde Richter
Behandlungsgebiet des HPP? - Druckversion

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Behandlungsgebiet des HPP? - Heiko K - 02.03.2020

Hallo, 

ich habe gerade einen Fall kennengelernt wo der Patient eine Form von Schizophrenie hat (F2?) und jetzt noch sehr spät (Alter 26) die Diagnose Asperger (F84.5) bekommen hat, so stand es auf dem Befund. Bei F2? bin ich bei den weiteren Stellen nicht mehr ganz sicher. 

Zusätzliche Symptome wie Zwang. 

Es läuft eine Behandlung mit Medikamenten, ich nehme an, wegen der Problematik Schizophrenie. Die medikamentöse Einstellung hier ist stabil. 

Auf dem Befund stand weiterhin, dass neben der medikamentösen Behandlung eine Psychotherapie wegen Zwang und Sozialverhalten empfehlenswert ist. 

Jetzt die Frage eines Anfängers HPP Huh  Darf ein HPP (Ausbildung in einer geeigneten Therapiemethode vorausgesetzt) hier die Psychotherapie wegen Zwang/Sozialverhalten durchführen, oder ist das wegen der anderen genannten F2... und F8... Diagnosen ausgeschlossen?  


Danke! 
Heiko


RE: Behandlungsgebiet des HPP? - Mike63 - 02.03.2020

Hallo Heiko, grob gesagt, bei einem Asperger Syndrom können sich durchaus noch weitere Störungen, u. a. eine Schizophrenie oder auch Zwangsstörungen entwickeln (Komorbidität). Die Behandlung mit Psychopharmaka soll den Betroffenen stabilisieren und Rückfällen vorbeugen. Psycho- und soziotherapeutische Maßnahmen können erst in Kraft treten, wenn die Kooperationsbereitschaft des an einer Schizophrenie erkrankten Betroffenen zunimmt (Compliance). Viele werden anfänglich stationär behandelt und dann ambulant weiter betreut.

Daher kann Deine Frage mit "Ja" beantwortet werden, sofern die erwähnten Maßnahmen erfolgreich waren (medikamentöse Behandlung, Stabilität, Patientencompliance). Und richtig, du als HPP eine geeignete Ausbildung in der empfohlenen Therapiemethode besitzt, sonst wärst du eine Gefahr für die Volksgesundheit Wink.
LG
Michael


RE: Behandlungsgebiet des HPP? - *Petra - 02.03.2020

Hallo,

lernen beginnt ja außerhalb der Komfortzone, 
also hänge ich mich mal aus dem Fenster... Blush

Meiner Meinung nach Nein und es kommt darauf an was:

Wenn die F2 Schizophrenie medikamentös in Behandlung ist, muss ich da nicht mitwirken.
(Voll aus dem Fenster gehängt Schizophrenie wegen der ohnehin schwierigen Patienten-Arzt-Beziehung gar nicht (s.a. Compliance)
Behandelbar (s.a. Skript Savina) wäre in Gemeinschaft=mit Wissen des Arztes..
Begleiterscheinungen, wie Psychoedukation o.a. Angehörigenarbeit,
zusätzlich Behandlung/Begleitung von Gewichtsproblemen durch Medikation... 

...mal sehen was jetzt kommt...

LG
 Petra


RE: Behandlungsgebiet des HPP? - Mike63 - 02.03.2020

Hm, mal anders ausgedrückt, wenn sich der Betroffene in stationärer Behandlung befindet, um die Wirkung der Medikamente abzuwarten, oder ob eine schwierige Patient-Arzt-Beziehung beseht, wird man keine Therapie durchführen. Also nur dann, wenn der/die Ärzte den Zeitpunkt für gekommen halten. Und da hast du recht, dass ich bei der medikamentösen Behandlung nicht mitwirken muss, oder besser als HPP, es gar nicht erst darf. Selbstverständlich werden die Therapien abgestimmt und es spricht nichts dagegen, sofern man die entsprechende Qualifikation erworben hat und es sich zutraut, z. B. eine Soziotherapie mit dem Betroffenen aufzunehmen oder bei einem schizophrenen Residuum, den Betroffenen unterstützend zu begleiten. Schließlich hat er auch die Möglichkeit, sich einer Selbsthilfegruppe anzuschließen und dort ist es eher unwahrscheinlich, dass sich ein "Fachmann/-frau" darunter befindet.

Deine begründeten Einwände finde ich aber sehr gut Idea , letztendlich bringt es uns alle ein Stück weiter, um das Thema besser zu vertiefen. 

LG
Michael


RE: Behandlungsgebiet des HPP? - Savina Tilmann - 02.03.2020

Wenn Ihr wartet, bis wir die jeweiligen Erkrankungen durchnehmen, dann könnt Ihr die Fragen alle selbst beantworten ;-) 
Ich sage bei JEDER Erkrankung dazu, ob und wie wir ggf. als HPP behandeln dürfen. 

Als Merkhilfe vorweg: FAST alles (nicht ganz alles) aus dem psychogenen Formenkreis dürfen wir kausal behandeln, bei den anderen Formenkreisen entweder nicht oder nur begleitend zu einem Arzt.

Damit ist die obige Frage schon fast beantwortet, wenn man jetzt weiß, zu welchen Formenkreisen die einzelnen Erkrankungen gehören :-)

Bitte um etwas Geduld - die Infos kommen alle noch ;-)

Liebe Grüße,
Savina


RE: Behandlungsgebiet des HPP? - Heiko K - 02.03.2020

Danke. Aber Geduld ist nicht unsere Stärke. Big Grin


RE: Behandlungsgebiet des HPP? - jafra2008 - 05.03.2020

Savina hat es ja schon angekündigt. F2 gehört mit zu den endogenen Psychosen, somit eine Störung des Neurotransmitterhaushaltes. Der Patient muss mit Medikamenten eingestellt werden. Eine Schizophrenie gehört nicht in unsere Praxis. Anders, bei Zwang und Asperger. Zwang gehört in die F4, was die psychogenen Störungen betrifft. Störungen, die einen psychischen Hintergrund haben. Die können wir behandeln. Gut und gerne mit der Verhaltenstherapie. Asperger Autisten sind meistens sozial sehr unbeholfen. Ich kenne einige, die gut zurecht kommen, mit Unterstützung. Je nach Ausbildung des HPP können wir da behilflich sein. Andere, treffe ich auch in der Psychiatrie, die dann weitere psychische Störungen haben, wie Borderline oder Depressionen. Das ist dann wieder ein anderes Kaliber. Ich würde immer schauen, was ich aufgrund meiner Ausbildung leisten kann und welche Patienten ich an einen Kollegen weiterreiche. Denn, wenn ich es nicht richtig einschätze, dann bin ich eine Gefahr für die Volksgesundheit.