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Herr Spahn Verbot der Wahltarife für Homöopathie - Druckversion

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Herr Spahn Verbot der Wahltarife für Homöopathie - Zauberin - 05.08.2019

Liebe Forum,

vielleicht ist Euch noch nicht bekannt, dass Herr Gesundheitsminister Spahn

im TSVG-Gesetz (Terminservice- und Versorgungsgesetz)das am 11. Mai 2019 in Kraft trat, das Verbot der Wahltarife für Homöopathie mit ins Gesetz genommen und sich das Verbot durch den Bundestag im Mai bestätigen hat lassen.
Vg
Anita

https://www.bph-online.de/wahltarif-homoeopathie-abgeschafft/

14.März 2019

Entgegen einer Empfehlung des Bundesrates und dem Protest von Patienten- und Therapeutenverbänden hat Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) den Wahltarif für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen heute abgeschafft.
Er ermöglichte vor allem chronisch kranken Patienten die kostengünstigere Versorgung mit homöopathischen Arzneien. Der Tarif konnte bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse gegen eine Gebühr abgeschlossen werden. Spahn argumentierte damit, dass dieser seit 2007 existierende Tarif sehr wenig genutzt wurde aber einen hohen Verwaltungsaufwand mit sich gebracht habe.

Aus Sicht des Bundesverbandes Patienten für Homöopathie (BPH) war der Tarif ein wichtiges Instrument. Meinolf Stromberg, 1. BPH-Vorsitzender sieht „vor allem chronisch-kranke Patienten benachteiligt, die über diesen Tarif  ihre homöopathischen Arzneimittel absichern“ konnten.

Die Komplementärmedizin bietet für viele chronisch-kranke Patienten – die schulmedizinisch häufig austherapiert sind – eine große Chance für die Therapie und der Verbesserung ihrer Lebensqualität. „Der Wahltarif sichert diesen Patienten ihre Versorgung mit Arzneimitteln der besonderen Therapierichtung, das sollte nicht leichtfertig und ohne sinnvoller Begründung beendet werden“, appellierte Stromberg an die Gesundheitspolitiker im Deutschen Bundestag.


Zurzeit gibt es keine gesetzliche Garantie für die Erstattung von Arzneimitteln oder therapeutischen Leistungen der besonderen Therapierichtungen – etwa der Homöopathie – für gesetzlich versicherte Patienten. Auch die Satzungsleistungen, auf die sich Spahn als Alternative beruft, sind freiwillige Leistungen der Krankenkassen, die jederzeit beendet werden können. „Deshalb müssen die zur Verfügung stehende Versorgungsinstrumente bestehen bleiben“, forderte Stromberg im Oktober 2018 Jens Spahn auf.

Der BPH setzt sich dafür ein, dass die besonderen Therapierichtungen in die Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen und nicht Schritt für Schritt ausgeklammert werden. Vorbild ist das Schweizer Gesundheitssystem, in das die anthroposophische Medizin, die Naturheilverfahren und die Homöopathie im Jahr 2017 aufgenommen wurden.


Die Abschaffung des Wahltarifs bedeutet nicht das Aus der der Selektivverträge Homöopathie. Rund 80 gesetzliche Krankenkassen erstatten ihren Versicherten ohne Mehrkosten auch weiterhin eine ärztlich-homöopathische Behandlung. Die meisten dieser Krankenkassen übernehmen in diesem Rahmen auch die verordneten homöopathischen Arzneimittel.
Christoph Trapp